Allgemeine Geschäftsbedingungen

BÖHM TEC

Inh. Roland Böhm

Goethestraße 30

79100 Freiburg

(nachfolgend „Verkäufer“)

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die ausschließliche Grundlage für sämtliche zwischen der BÖHM TEC Roland Böhm, Goethestraße 30, 79100 Freiburg (nachfolgend „Verkäufer“) und deren Kunden begründete Rechtsverhältnisse dar.

2. Das Angebot des Verkäufers richtet sich ausschließlich an Unternehmer, das heißt, natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

3. Abweichende oder entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrags. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat oder in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender allgemeiner Geschäftsbedingungen Leistungen gegenüber dem Kunden vorbehaltlos erbringt oder entgegennimmt.

§ 2 Vertragsschluss

1. Die Darstellung von Produkten und Leistungen auf der Website, in Katalogen oder sonstigen Medien stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.

2. Bestellungen erfolgen in der Regel individuell per E-Mail, Telefon oder nach persönlicher Beratung. Mit der Bestellung (z. B. durch die Zusendung eines Auftrags per E-Mail) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab.

3. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, indem der Verkäufer dem Kunden eine ausdrückliche Auftragsbestätigung (z. B. per E-Mail) übermittelt oder die bestellte Ware an den Kunden versendet bzw. die Leistung erbringt.

§ 3 Preise, Zahlungs- und Lieferbedingungen

1. Der Verkäufer liefert gemäß den individuell getroffenen Vereinbarungen. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.

2. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

3. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis sofort und ohne Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt nach Vereinbarung, in der Regel per Vorkasse oder auf Rechnung.

4. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich als verbindlich bestätigt werden.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.

2. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Fall tritt er jedoch in Höhe des Rechnungswertes der Forderung des Verkäufers bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an den Verkäufer ab. Unbesehen der Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Kunde auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderung nicht einzuziehen, so lange und so weit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, ist der Verkäufer verpflichtet, die Sicherheiten nach seiner Wahl auf Verlangen des Kunden freizugeben.

§ 5 Gewährleistung

1. Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht dem Verkäufer zu. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass der Kunde alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt.

2. Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen sowie im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 6 Haftungsbeschränkung

1. Der Verkäufer haftet für Personenschäden sowie Vermögens- und Sachschäden generell nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Vermögens- oder Sachschäden haftet der Verkäufer jedoch nur mit den folgenden Einschränkungen:

a. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden.

b. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nicht für die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.

c. Wesentliche Vertragspflichten im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf.

2. Unberührt bleiben Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

3. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

§ 7 Datenschutz

Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch den Verkäufer finden sich in der separaten Datenschutzerklärung.

§ 8 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

§ 9 Gerichtsstand

Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz des Verkäufers (Freiburg) ausschließlicher Gerichtsstand. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen in der Regel der Schrift- oder Textform.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.